Europäische Patente

Mit einer europäischen Patentanmeldung kann derzeit mit einer einzigen Anmeldung Patentschutz für die Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich/UK und Zypern erlangt werden, der auch auf Albanien, Bosnien und Herzegowina; Mazedonien sowie auf Serbien erstreckt werden kann.

 

Zunächst fallen Kosten von ca. EUR 3.000,- für die Anmeldung, die Recherche und die Veröffentlichung der Anmeldung an. Nicht inbegriffen sind Kosten für eine allfällige Überarbeitung oder Ergänzung der Anmeldungsunterlagen. Etwa 6 Monate nach Einreichung der Anmeldung erhält man einen Recherchenbericht, durch den eine Einschätzung der Aussichten auf Patenterteilung möglich ist. Wenn das Recherchenergebnis eine erfolgreiche Weiterführung der Patentanmeldung erwarten lässt, fallen Kosten von ca. EUR 1.800,- für den Antrag auf Prüfung der Anmeldung an. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die Zahlung der Benennungsgebühren für die gewünschten Länder erfolgen. Die Kosten belaufen sich etwa auf EUR 120,- pro Land. Sofern sieben oder mehr Länder benannt werden, fallen dafür maximale Kosten in der Höhe von EUR 840,- an.

Die Kosten für das nun folgende Prüfungsverfahren und für die Erteilung (Zahlung der Erteilungsgebühren) sind, abhängig vom Umfang des vorgehaltenen Materials, von der Anzahl und vom Inhalt der Bescheide, vom Umfang der zu übersetzenden Patentansprüche (vor der Erteilung der europäischen Patents müssen eine englische und eine französische Übersetzung der vom Prüfer gewährten Patentansprüche eingereicht werden) usw., in der Regel mit etwa EUR 3.000,- bis EUR 5.000,- zu veranschlagen.

Nach der Erteilung ist es dann erforderlich, gemäß dem neu in Kraft getretenen Londoner Übereinkommen (siehe Information unter www.wildhack.at) Übersetzungen einzureichen, damit das Patent in den gewünschten Ländern wirksam wird. Die für die einzelnen Länder dafür anfallenden Kosten schätzen wir für durchschnittlich umfangreiche Anmeldungen auf zumindest EUR 2.000,- pro Land (stark von Umfang bzw. Seitenanzahl sowie Land und Sprache abhängig).

Zu guter Letzt sind die Kosten für die Jahresgebühren zu berücksichtigen. Diese werden vor der Erteilung an das Europäische Patentamt entrichtet und betragen anfänglich etwa EUR 600,-. Nach der Erteilung werden jährlich gestaffelt steigende Jahresgebühren in jedem einzelnen beanspruchten Land fällig, um dort das Patent aufrecht zu erhalten.

Das europäische Patent zerfällt somit nach der Patenterteilung, mit der im Schnitt nach ungefähr drei Jahren zu rechnen ist, in ein Bündel von nationalen Patenten, die getrennt voneinander in den einzelnen Staaten wirksam und aufrechtzuerhalten sind.

 

Bei den Kostenangaben handelt es sich um unverbindliche Richtwerte ohne MWSt.

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